
Die Gesellschaft hat keinen anderen Zweck als die Verbreitung und Übung des edelsten aller Spiele, des Schachspiels.
Paragraph 1 der Satzung des neugegründeten Vereins "Hamburgische Gesellschaft vereinigter Schachfreunde" (1830)

Die Gesellschaft hat keinen anderen Zweck als die Verbreitung und Übung des edelsten aller Spiele, des Schachspiels.
Paragraph 1 der Satzung des neugegründeten Vereins "Hamburgische Gesellschaft vereinigter Schachfreunde" (1830)